Warum Spenden?
Trotz ehrenamtlicher Arbeit und aller Sparsamkeit: Die Ausrichtung der Gottesdienste, sonstige Angebote unserer Gemeinde, der Erhalt des Kirchengebäudes und vor allem die Arbeit unserer hauptberuflichen Pastoren kosten Geld.
In den Landeskirchen kommt dieses Geld überwiegend durch die staatlichen Kirchensteuern zusammen. Die SELK ist gegenüber den Landeskirchen jedoch nicht nur kirchlich-konfessionell "selbständig", sondern auch finanziell "selbständig":
Für diese Selbständigkeit verzichtet die SELK bewusst auf die Einziehung von Kirchensteuern ihrer Gemeindeglieder über die staatlichen Finanzämter. Statt dessen wird die SELK finanziert durch freiwillige Gaben in Form von:
- Regelmäßige Kirchenbeiträge der Gemeindeglieder
- Kollekten der Gottesdienstbesucher
- Einzel-/Sonderspenden
Wichtig: Kirchenbeiträge und Spenden an die SELK sind steuerlich genauso absetzbar wie staatliche Kirchensteuern oder "Spenden für kirchliche Zwecke". Jährlich werden dafür Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
Wie hoch sollte mein Kirchenbeitrag sein? Wofür wird das Geld in der SELK verwendet?
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Unser Gemeindekonto für Überweisungen
SELK Dreieinigkeitsgemeinde Hamburg
Commerzbank Hamburg
IBAN: DE76 2004 0000 0635 9566 00
BIC: COBADEHHXXX
Bitte geben Sie bei einer Überweisung den Verwendungszweck an, z.B.
"Kirchenbeitrag", "Spende Gemeindearbeit", "Spende Mission" oder "Spende Pastorengehälter".
Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Gabe und die Erstellung einer Spendenbescheinigung.
Wir danken herzlichen allen, die unsere Gemeinde und unsere Arbeit unterstützen!
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und das Geld
Verwendung Ihrer Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge werden von den Gemeindegliedern direkt an die Kirchengemeinde gezahlt. Jede Kirchengemeinde überweist aus der Summe aller eingegangenen Kirchenbeiträge eine sogenannte anteilige "Umlage" an die Allgemeine Kirchenkasse (AKK) der SELK, aus der vor allem die Gehälter unserer Pastoren bezahlt werden.
Unabhängig von der Höhe der Umlage pro Gemeinde (die sich aus der Spendenbereitschaft ihrer Gemeindeglieder ergibt) sind die Pastorengehälter in der gesamten SELK einheitlich. Das sichert den Pastoren die nötige Unabhängigkeit im Verkündigungsdienst.
Höhe des persönlichen Kirchenbeitrags und Steuerabzugsfähigkeit
Die Höhe des persönlichen Kirchenbeitrags ist nicht festgelegt, sondern jedes Gemeindeglied entscheidet selbstverantwortlich und nach den eigenen Möglichkeiten, wieviel es geben kann und möchte. Trotz aller Freiheit sollte es jedem Gemeindeglied eine geistliche Verpflichtung und ein persönliches Anliegen sein, sich auch finanziell am Erhalt der Kirche zu beteiligen. Als Hilfestellung gibt es sogar einen Richtwert für einen "angemessenen" Kirchenbeitrag:
Als Richtwert gelten 3 % des Bruttoeinkommens oder aber etwa 9 % der Einkommensteuersumme, was dann in etwa dem üblichen Kirchensteuersatz entspricht.
Viele Gemeindeglieder geben aber wesentlich mehr und ermöglichen es dadurch, dass finanzschwache Kirchglieder mit getragen werden können (Solidaritätsprinzip).
Die Kirchenbeiträge sind steuerlich genauso absetzbar wie Kirchensteuern oder Spenden für kirchliche Zwecke. Jährlich werden darüber Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
Allgemeine Kirchenkasse und Kirchenverwaltung der SELK
Der Hauptanteil der von den Gemeinden an die AKK der SELK überwiesenen Umlagesummen wird für die Besoldung unserer Pastoren bzw. Geistlichen benötigt.
Daraus werden auch die Zuschüsse für kirchliche Werke, vor allem für die → Lutherische Theologische Hochschule in Oberursel finanziert, wo die Mehrheit unserer Pastoren ausgebildet wird.
Ein verschwindend geringer Anteil wird für die gesamtkirchliche Verwaltung benötigt. Im Unterschied zu den Großkirchen kommt die Kirchenkanzlei der SELK in Hannover mit einer Handvoll Angestellten aus.
Die → Lutherische Kirchenmission und die diakonischen Einrichtungen der SELK finanzieren sich weitgehend unabhängig von der Allgemeinen Kirchenkasse durch Spenden.
Die Besoldung der Pastoren der SELK
In der SELK legen wir Wert darauf, dass die Pastoren in ihrer Verkündigung unabhängig sind. Das heißt:
1. Unabhängig vom Staat und seiner jeweiligen Einstellung zu Kirche und Glaube und
2. Unabhängig von ihren Gemeinden, dort vorherrschenden Tendenzen und Mehrheiten.
Darum verzichtet die SELK auf den Einzug von Kirchensteuern über die staatlichen Finanzämter.
Sie kennt aber auch keine Direktbesoldung der Pastoren durch die Einzelgemeinde (wie z.B. in den meisten Freikirchen), sondern besoldet alle Pastoren einheitlich über ein Umlagesystem aus der Allgemeinen Kirchenkasse.
Die Gehälter unserer Pastoren orientieren sich zwar am öffentlich-rechtlichen Beamtenbesoldungssystem, liegen aber um etwa ein Drittel unter denen evangelischer oder römisch-katholischer Geistlicher.